=> Verfahren - Auswahl

Archivgut nutzen

EINLEITUNG

Die Archive in Baden-Württemberg bewahren das kulturelle Erbe des Landes. Sie verwahren die authentische Überlieferung zur Geschichte Baden-Württembergs und seiner Bewohner und machen sie der wissenschaftlichen Forschung und jedem interessierten Bürger zugänglich, der über Landes- und Heimatgeschichte, über Familiengeschichte oder über eine andere historische Frage Auskunft sucht.

Archivgut sind Unterlagen von bleibendem Wert wie Schriftstücke, Akten, Karteien, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterialien sowie sonstige Informationsträger und maschinenlesbar auf diesen gespeicherte Informationen und Programme.

In der Regel ist Archivgut 30 Jahre nach seinem Entstehen gesperrt, das heißt, es darf grundsätzlich nicht vorher genutzt werden. Bezieht sich dieses auf eine natürliche Person, darf es frühestens zehn Jahre nach deren Tod genutzt werden. Falls der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festgestellt werden kann, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt.

Wenn Sie im Archivgut die Richtigkeit von Angaben zu Ihrer Person anzweifeln, können Sie verlangen, dass eine Gegendarstellung beigefügt wird. Nach Ihrem Tod steht dieses Recht Ihrem Ehegatten, den Kindern oder Ihren Eltern zu.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg informiert im Internet ausführlich über die eigenen Bestände sowie die Nutzung seines Archivguts.

ZUSTAENDIG

Im Portal " Archive in Baden-Württemberg" erhalten Sie Auskunft über die verschiedenen Archivsparten mit den Adressen, Nutzungsmodalitäten und Zuständigkeiten der einzelnen Archive.

Wenn Sie Auskunft über die zur eigenen Person in Archivgut enthaltenen Angaben und gegebenenfalls eine Gegendarstellung wünschen, dann ist das Archiv zuständig, das die Unterlagen der Dienststelle verwahrt, die diese Angaben erhoben und gespeichert hat.

VORAUSSETZUNG

  • für die Nutzung der Lesesäle des Landesarchivs Baden-Württemberg: Nutzerausweis
  • bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
  • für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
    • präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand
    • Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte

Für die Nutzung von älteren handschriftlichen Unterlagen sind gewisse Schriftkenntnisse (z.B. Sütterlin) notwendig, mit denen sich der Nutzer zuvor vertraut machen sollte. Volkshochschulen, Geschichtsvereine und Universitäten bieten hierzu Lesekurse an.

ABLAUF

Sie können das Archivgut in der Regel direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Für die Nutzung im Landesarchiv Baden-Württemberg benötigen Sie einen Nutzerausweis. Diesen müssen Sie in der Regel beim ersten Besuch in einer Archivabteilung des Landesarchivs beantragen. Er ist für alle Standorte des Landesarchivs und bis zu fünf Jahre nach der letzten Nutzung gültig.

Das Formular "Anmeldung" für die Neuanmeldung eines Nutzerkontos und weitere Downloads für die Nutzung sowie eine detaillierte Beschreibung zum Thema " Wie nutzen Sie das Landesarchiv?" finden Sie auf den Seiten des Landesarchivs.

Das Archivgut dürfen Sie nicht selbst fotografieren oder anderweitig ablichten. Falls Sie Reproduktionen benötigen, können Sie diese gegen eine Gebühr bestellen.

UNTERLAGEN

gültiger Lichtbildausweis beim ersten Besuch in einem Archiv

KOSTEN

  • Einsichtnahme im Lesesaal: gebührenfrei
  • einfache schriftliche und mündlicher Auskünfte: gebührenfrei
  • darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Reproduktionen): Gebühren nach der Landesarchivgebührenordnung

SONSTIGES

Die Lesesäle der größeren Archive haben feste Öffnungszeiten. Bei kleineren oder privaten Archiven empfiehlt sich zunächst eine schriftliche Kontaktaufnahme.

Heimatkundliche Forschung sollte zunächst im Stadt- oder Kreisarchiv, Familienforschung in kirchlichen und kommunalen Archiven beginnen.

RECHTSGRUNDLAGE